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Beispiel: H-Kennzeichen

(Beispiel-Kennzeichen dient nur zur Veranschaulichung!)

Das H-Kennzeichen

H-Kennzeichen – Voraussetzungen für die Zulassung als Oldtimer

Das H-Kennzeichen


Ob Wertanlage oder nur Erinnerungsstück – darüber entscheidet das Oldtimer-Gutachten. Ohne entsprechendes Gutachten gibt es kein H-Kennzeichen. Welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, um als erhaltenswertes Kulturgut zugelassen zu werden, und was dabei zu beachten ist, erklärt der Verband der TÜV e.V.

Das "H" steht für "historisch" und wird auf der rechten Seite des Kfz-Kennzeichens geführt. Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und weitestgehend in Originalzustand bzw. fachmännisch restauriert sind, können als Oldtimer angemeldet werden, vorausgesetzt sie werden zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingestuft.

Ein H-Kennzeichen könnte sich wegen der oft geringeren steuerlichen Belastung durchaus lohnen – doch nicht nur deshalb ist der "Klassikerstatus" sehr begehrt.

Begutachtung

Nicht jeder "Klassiker" wird als Oldtimer zugelassen. Der Zustand des Fahrzeuges ist für die Bewertung entscheidend. Der Fahrzeughalter sollte sich bereits im Vorfeld einer Begutachtung folgende Fragen stellen:  

  • Ist das Fahrzeug ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO?
  • Gibt es nur leichte bzw. angemessene Gebrauchsspuren (wie z.B. eine "Patina")?
  • Fehlen wesentliche Bauteile?
  • Gibt es erkennbare Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung?
  • Befinden sich die wesentlichen Bauteile in Original- bzw. zeitgenössischem Zustand?


Das Gutachten für die Zulassung stellen u.a. die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieure des TÜV aus. Für die Beurteilung muss nur der Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil) mitgeführt werden.

Das Gutachten sollte immer erst am oder nach dem Stichtag – sprich nach dem 30. Jahrestag der ersten Zulassung – beantragt werden, da die Oldtimer-Beurteilung mit der Hauptuntersuchung (HU) einhergeht. Bei positivem Bescheid kann das H-Kennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden, und das geht nur mit einer gültigen HU.

Für eine positive Einstufung als Oldtimer sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Der Sachverständige folgt einem gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden. Dabei werden der Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung untersucht. So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Erfüllt der "Klassiker" alle Kriterien, kann der Fahrzeughalter die notwendigen Schritte für die Ummeldung einleiten.

Beantragung

Wenn das Fahrzeug als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft ist, kann das H-Kennzeichen ohne weiteres beantragt werden. Folgende Papiere müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung
  • amtliches  Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht "stillgelegt" wurde)
  • Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (aktueller Beitragsbescheid reicht aus)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ggfs. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Der Gesetzgeber schreibt für die Zulassung nur den Nachweis einer Kfz-Haftpflicht vor. Sogenannte "Oldtimer-Versicherungen" müssen bei der Zulassung nicht dokumentiert werden, sind allerdings empfehlenswert. Aber Vorsicht! Einige Versicherungen werben mit günstigen Paketen, die allerdings nur wirksam sind, wenn der Fahrzeughalter den Oldtimer als zweites (!) alltagstaugliches Fahrzeug anmeldet. Des Weiteren müssen manchmal eine Garage, Kilometerbegrenzungen von ca. 5.000 km/Jahr u.v.m. nachgewiesen werden.

Kosten

Ein Gutachten lohnt sich immer – besonders wenn ein Verkauf oder die Zulassung als "historisches Kulturgut" geplant sind. Doch eine Ummeldung zum Oldtimer ist nicht immer lohnenswert, zumindest nicht finanziell betrachtet. Letztlich ergibt sich das Einsparpotential aus dem individuellen Versicherungspaket – und dabei gilt es, sorgfältig die Angebote und Voraussetzungen zu prüfen.


Vorgang

Aufwand in EUR

Anmerkung

Oldtimer-Gutachten

ca. 80-200 EUR

abhängig von Umfang

Hauptuntersuchung

ca. 50-100 EUR

abhängig von Fahrzeugart und
 -gewicht

Ummeldung
(inkl. neues Kennzeichen)

ca. 100 EUR

je nach Bundesland

Kfz-Steuer

191,73 EUR

pauschal/Jahr

Wunschkennzeichen (optional)



Quelle: www.vdtuev.de


H-Kennzeichen mit Saison

(Beispiel-Kennzeichen dient nur zur Veranschaulichung! Kombination so nicht möglich! Max. 8 Zeichen zulässig!)

Beispiel: H-Kennzeichen m. Saison


Seit Oktober 2017 gibt es allerdings das heißbegehrte H-Kennzeichen auch mit Saison! Früher hatten Besitzer von Oldtimern mit Kleinvolumigen Motoren eher finanziell das Nachsehen. Denn man sollte hier eines wissen!  Berechtet wird ja bekanntlich die Kfz-Steuer je angefangene 100 ccm.

Das hieße bei äteren Fahrzeugen ohne KAT, sprich Fahrzeuge, die als nicht Schadstoffarm eingestuft sind, ergäbe sich ein Betrag von 25,36€ (Benziner) und 37,58€ (Diesel). Am Beispiel eines Käfers mit 1200er Motor ergäbe dies eine Steuer von insgesamt 304,32€, bei Saison-Kennzeichen wie z.B. von April bis Oktober wiederum ca. 177€.  Somit günstiger als mit H-Kennzeichen von ca. 192€ (s. Tabelle oben!).

Jetzt haben diese Besitzer solcher Oldis die Möglichkeit, das H-Kennzeichen mit einer Saison zu verbinden, was es natürlich sehr viel attraktiver macht! Wenn man wieder vom Zeitraum von April bis Oktober ausginge, ergäbe dies einen Steuersatz von gerade mal ca. 112€. Dennoch rechnet sich ein H-Kennzeichen, egal ob mit Saison oder ohne, nicht immer! Bei Oldtimern wie beispielsweise eine BMW Isetta, Fiat 500 oder Glas Gogo Mobil mit sehr kleinem Hubraum macht es ohnehin aus steuerlicher Sicht überhaupt keinen Sinn! Bei all den anderen alten Schätzen muß dies natürlich jeder selbst entscheiden. Der ein oder andere möchte dann doch noch vieleicht sein Schätzchen bei den letzten schönen Sonnenstrahlen sogar noch im November oder gar während des Winters (Brrrrr!!!) bewegen, was logsicherweise beim Saisonkennzeichen wie in diesem Beispiel wegfällt.

Aufpassen solltet Ihr aber auch, solltet Ihr Euch für solch eine Kobination aus H und Saison entscheiden, ob dann evtl. Euer gewähltes Wunschkennzeichen in dieser Konstellation noch möglich ist! Denn meist geht dies aus Platzgründen nicht mehr aus. Oft muß dann auf ein anderes Kennzeichen ausgewichen werden. Erkundigt Euch hierzu im Vorfeld sicherheitshalber bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle. Aber dies bleibt natürlich jedem selbst überlassen, ob es einem wert ist, die von ihm gewählte Buchstaben-Zahlenkombination zu erhalten, oder eine steuerliche Ersparnis vorzieht!


H-Kennzeichen und Tuning


Dazu können wir sagen, die Möglichkeit besteht durchaus! Dennoch, schon mal eines gleich vorweg!

Die folgenden Tips, die Ihr hier entnehmen könnt, sind in keinerlei Weise eine Garantie hierfür, daß Euer Fahrzeug eine positive Begutachtung im Bezug auf das H-Kennzeichen erhält. Unser Beitrag soll lediglich Euch bzw. dem jeweiligen Prüfer als Grundlage dienen.

Bei dem Vorhaben, Euren Käfer mit so genannten zeitgenössischen Tuning zu versehen, ist es im Vorfeld sehr wichtig, daß Ihr mit dem Herren der von Euch gewählten Prüforganisation genau darüber sprecht. Hierbei könnt Ihr schon einiges in Erfahrung bringen, was möglich ist und was nicht. Denn wenn ihr im Vorfeld schon alles geklärt habt, so rennt Ihr im Regelfall eigentlich bei den Prüfern offene Türen ein. Es stößt womöglich den Herren Prüfer XY doch etwas sauer auf, wenn er sich vor vollendeter Tatsachen konfrontiert sieht und es könnte im schlechtesten Fall bei der Begutachtung Eures Schätzchens von wenig Erfolg gekrönt sein!

Schwieriger gestalltet es sich bei gewissen Typen, die in der Vergangenheit eher nie in den "Genuß" kamen, getunt zu werden. Denn es ist leider auch nicht nachweisbar, daß z.B. T1, T2, Typ3 (VW1500/VW1600) , Typ 4 (VW411/VW412) oder gar Karmann Ghia´s entsprechend frisiert wurden. Zu deren Produktionszeit hatte wohl kaum einer daran einen Gedanken verschwendet, solche Maßnahmen an diesen Autos durchzuführen.


Vieles ist aber auch abhängig der einzelnen Prüfer. So braucht man auch nicht gleich den Kopf hängen lassen, wenn einem im Vornherein sein Vorhaben abgeschmettert wird, ohne daß das Fahrzeug überhaupt schon gesehen wurde. 

Denn der ein oder andere soll ja der Meinung sein, daß eben nur absolute originale Fahrzeuge würdig seien, das begehrte "H" zu bekommen und weichen auch in keinster Weise von ihrem Standpunkt ab. Es soll ja schon vorgekommen sein, daß nicht einmal ein modernes Radio verbaut sein darf!

Andere wiederum haben hierfür immer ein offenes Ohr für solche Dinge, da sie sich möglicherweise selbst mit dem Thema beschäftigen oder sogar selbst im Besitz eines Young- oder Oldtimers sind. Habt Ihr so einen Prüfer an der Hand, ist das schon mal die halbe Miete! Der Ermessensspielraum des Prüfers spielt hier logischerweise auch eine ganz entscheidende Rolle. Hierzu ist es hilfreich, wenn Ihr gegenüber dem Prüfer mit genügend Argumenten auftrumpfen könnt. Dazu solltet Ihr Euch in jedem Fall mal den "Anforderungskatalog zur Erlangung eines H-Kennzeichens" genauestens ansehen! Diesen könnt Ihr Euch entweder z.B. direkt auf der Seite des TÜV Süd  ansehen, oder steht Euch zum Download als PDF-Datei hier am Ende des Beitrages zur Verfügung.

Aber eine Bitte schon mal, auch wenn Ihr dann noch so viele Argumente parat habt, versucht dennoch nicht überheblich zu wirken, sondern bewegt Euch lieber mit dem Prüfer auf Augenhöhe! Kommt im jeden Fall viel besser rüber! ;-)  Solltet Ihr allerdings so überhaupt keine Ahnung haben, welche Prüforganisation bzw. welcher Prüfer in Eurer Region hierzu am besten in Frage käme, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, wenn Ihr Euch mal bei den jeweiligen Oldtimer- oder Käferclubs erkundigt. Im Regelfall können die Euch schon den ein oder andren Tip geben, mit welchen Prüfern sie schon die besten Erfahrungen gemacht haben. Auch könnten solche Vereine möglicherweise das ein oder andere Gutachten, Prospekte o.Ä. haben, daß Ihr vielleicht benötigt. Aber hierzu gleich mehr!

 




Zur Vorbereitung! Um es schon mal vorweg zu sagen, müssen wir hier auch gleich mal mit dem Halbwissen bzw. Stammtischweisheiten etwas aufräumen! In vielen Köpfen mag sich die Meinung festgesetzt haben, das Umbauten und deren Eintragungen mindestens vor 20 Jahren erfolgt sein mußten.

Das ist so nicht richtig! Fakt ist, daß diese Umbauten, welche in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung vorgenommen wurden, H-konform sind. (Siehe auch "Anforderungskatalog"!)

Dennoch ist es möglich, daß Euer Käfer, bei dem Tuning-Teile verbaut sind, ein H-Kennzeichen erhalten kann. Dies ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist, daß die verbauten Teile an Karosserie, Fahrwerk oder am Antrieb zeitgenössisch sind!

Sammelt hierzu so viele Unterlagen, wie nur möglich! Sei es in Form von Gutachten (die solltet Ihr in jedem Fall vorweisen können!!!) oder von Prospekten, Broschüren oder gar Zeitungsartikeln aus jener Zeit. Sollte Euch was fehlen, gibt ja das Internet so einiges her!

Ganz interessante Links wären hier zum Beispiel "Die Käferfriseure"  oder das "Zweivergaserregister"! Schaut da mal rein, könnte durchaus sein, daß Ihr hier fündig werdet. Einige Gutachten usw. stehen Euch in jedem Fall auf der Seite der "Käferfriseure" als Download bereit! Auch sehr hilfreich, wenn Ihr Euch möglicherweise bestimmte Zeitschriften aus der Zeit besorgt.

Wir reden hier von DER VW-Zeitschrift jener Zeit, "Gute Fahrt"! Die interessantesten könnt Ihr den Bildern entnehmen. Schaut einfach mal z.B. bei Ebay oder dem ein oder andren Forum nach, da werdet Ihr sicherlich fündig.

Unterstützend sind auch einige Bücher, die das Thema Tuning behandeln. Dies wären hier beispielsweise "Jetzt mache ich ihn schneller" , "Als Tuning noch frisieren hieß" oder "VW Käfer Tuning in Theorie und Praxis". Lest Euch die Bücher mal in Ruhe und aufmerksam durch, kopiert die wichtigsten Seiten raus und markiert die wichtigsten Passagen oder nehmt gleich das ganze Buch mit und merkt die wichtigen Seiten ein. Dies sollte Euch bei der anschließenden Argumentation gegenüber des Prüfers bestärken!

Räder, Reifen, Fahrwerk und Motor-Tuning, hier wird es erst so richtig interessant! Aber nehmen wir uns erst einmal ein sehr beliebtes Kapitel vor, Räder und Reifen!

Eine Umrüstung von den alten Diagonal- auf die modernen Gürtelreifen stellt keinerlei Probleme dar. Wie sieht es aber bei der Wahl anderer Größen aus? Da ist etwas Vorsicht geboten. Oftmals ist es leider so, das manche Breitreifen mit höheren Flanken meist gar nicht mehr erhältlich sind oder zumindest nicht in allen Größen. Hier solltet Ihr darauf achten, daß beim Umstieg auf Reifen mit niedrigeren Querschnitt meist mit dem H-Kennzeichen nicht mehr vereinbar sind, da es diese zu diesem Zeitpunkt ja auch gar nicht gab. Auch hier gilt es, daß Ihr es unbedingt im Vorfeld mit dem Prüfer abklärt, was im Rahmen des Möglichen ist. Denn, eine Änderung des Abrollumfanges kann u.U. größere Anforderung nach sich ziehen.

Sollten in keinem Bücherregal fehlen!


Man muß wissen, daß bei Abweichung von oberhalb 3% eine Tachoangleichung erforderlich ist und ab 8% kann sogar ein neues Abgasgutachten fällig sein. Was die Freigängigkeit der der Räder selbst betrifft, bräuchte nicht weiter erwähnt werden, da dies jedem Einzelnen eigentlich klar seit sollte!


Zum Thema Felgen. Vorneweg, hier wollen wir uns nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen. Denn alles kann, nichts muß! ;-) Es müssen zwar nicht zwangsläufig immer nur originale sein, also beispielsweise Radkappenfelgen oder Sportstahlfelgen! Aber nicht vergessen, auch hier ist der Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers nicht außer Acht zu lassen.

Es könnten genauso gut z.B. Porsche-Felgen in entsprechenden Dimensionen oder die beliebten BRM-Felgen verbaut sein. Idealerweise als Original, aber es ist nicht unbedingt erforderlich. Denn im Anforderungskatalog steht nichts darüber geschrieben, ausschlaggebend ist nur das äußere Erscheinungsbild. Und wenn es belegbar ist, daß diese zu jener Zeit Gang und Gäbe waren, stünde dem eigentlich nichts im Wege. Somit könnten auch Repliken dieser Räder verwendet werden. Allerdings natürlich nur in den üblichen Größen, denn bei 17 Zöllern hört es dann verständlicherweise doch auf! Hilfreich wären auch hier wiederum bestimmte Zeitschriften wie beispielsweise "Hot-VWs" Magazine o.Ä.!

Ebenso kann Euch die Ausgabe von "Gute Fahrt 05/1970" bezüglich der Sonderräder hier auch eine Hilfe sein!


Auch ein sehr interessantes und zugleich in manchen Dingen ebenso heikles Thema, das Fahrwerk!

Gehen wir mal das ganze anhand vom Beispiel beim Käfer des Typ VW1302/VW1303 an. Der Prüfer XY mag nur Fahrwerke, also sprich Federn und Dämpfer dieser Zeit als H-fähig akzeptieren. Jetzt nehmen wir mal an, es werden andere, aber identische Komponenten verbaut, die genau den selben Effekt erzeugen, wie ihre alten Pendants. Also die Tieferlegung ist exakt die selbe!

Hier kommt das Argument des äußeren Erscheinungsbild wieder zum Zuge! Dem Betrachter kann es doch völlig wurscht sein, welche Fahrwerkskomponenten letztendlich hier verbaut sind. Denn seien wir mal ehrlich, wer möchte schon ein gebrauchtes, wenn nicht sogar ausgeleiertes Fahrwerk verbauen?


Dies hat in unseren Augen auch was mit der Sicherheit zu tun! Aber, muß an dieser Stelle gesagt sein, daß hier die Rede von Federn in Verbindung mit geänderten Dämpfern ist und nicht von modernen Gewindefahrwerken. Ganz anders sieht es wieder bei Käfern mit kurzem Vorderwagen aus, also beim VW1200/VW1300! Es mag das Gerücht umhergehen, daß angeblich die allseits bekannte "PUMA"-Achse, also die zur Tieferlegung mit Rasterplatten versehen wurde, nicht H-konform wäre! Das können wir so nicht bestätigen!

"Gerd Tafel Tuning" hatte diese bereits schon Anfang der 1990er Jahre im Programm! Und wenn man sich den Katalog von "MTM Käferschmiede" von 1987 genauer anschaut, könnt Ihr sehen, die hatten zu der Zeit eine verstellbare Vorderachse in ihren Katalog aufgeführt! Diesen Katalog könnt Ihr Euch auch auf der Seite der "Käferfriseure" als PDF herunterladen. Also wie Ihr seht, es gibt durchaus Mittel und Wege! 

Auch nicht verzagen müßt Ihr in Sachen Motor-Tuning! Wie schon erwähnt, sind hier diverse Tuning-Bücher aus der Zeit sehr hilfreich. Ebenso gibt es genügend Material darüber im WorldWideWeb. Die schon genannten Seiten von "Zweivergaserregister" und "Käferfriseure", ebenso die von "Käferwissen" sind voll davon! Hier tauchen auch namhafte Tuner aus der Zeit auf, wie z.B. Riechert-Tuning, TDE, Oettinger uva.! Wichtig hierbei ist, daß Ihr belegen könnt, daß leistungsgesteigerte Motoren nicht nur einzelne Sonderumbauten, sondern auch Serieprodukte der jeweiligen Tuner waren. Und da spielt es auch keine Rolle, ob es sich hier um einen Typ1 oder Typ4 Motor mit Porsche-Lüfter handelt.

Wollt Ihr noch mehr zum Thema "H-Kennzeichen und Tuning" erfahren, dies wird auch in den Zeitschriften der "Käfer Revue" von 1/07 oder auch in dem Sonderheft der "Oldtimer Markt/Oldtimer Praxis" ´Klassik-Tuning´ (Sonderheft Nr. 52) sehr detailliert beschrieben! Diese können wir Euch nur wärmstens empfehlen!

So, wir hoffen, daß wir Euch mit unseren "kleinen" Beitrag ein wenig die Angst vorm "bösen" TÜV genommen haben! ;-)

Wir wünschen Euch bei Eurem Projekt viel Erfolg und allseits gute Fahrt!!!

Copyright © 2020 Käferclub-Landshut e.V.



 

 
 
 
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